Ihr Auftragsbuch ist voll - aber Sie wollen Ihre Mitarbeiter weiterqualifizieren ??
Kein Problem!
ALLE Schulungen und Zertifizierungen auch SAMSTAGS oder INDIVIDUELL möglich!!
Fit für die Prüfung ?
Stehst du kurz vor deiner theoretischen Abschlussprüfung Teil 2 zum Mechatroniker für Kältetechnik (m/w/d) und benötigst den letzten Feinschliff?
Kein Problem!
Mit meiner langjährigen Erfahrung bin ich gerne bereit, dich dabei zu unterstützen. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass du optimal vorbereitet bist und mit einem ruhigen Gewissen in die Prüfung gehen kannst.
Lass uns zusammenarbeiten, um deine Erfolgschancen zu maximieren!
Inhalte der Prüfungsvorbereitung
- Ablauf der Prüfungen
Die Prüfung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Hierbei werde ich dir die Themenbereiche sowie die jeweilige Zeitvorgabe für jeden Abschnitt erläutern.
- Wiederholung der wichtigsten theoretischen Themen
Vor der Prüfung ist es wichtig, die zentralen theoretischen Themen noch einmal zu wiederholen. Dies sorgt dafür, dass das Wissen aufgefrischt wird und die Prüflinge sich sicherer fühlen.
- Arbeitsplan
Ein gut strukturierter Arbeitsplan ist unerlässlich, um eine Kälteanlage effektiv zu errichten. Der Plan sollte folgende Punkte beinhalten:
Investition:
150 EUR ohne USt 178,50 EUR ink. 19% USt
ca. 12 Unterrichtseinheiten (á 45 min) an 2 Samstage
- Fachgespräch
Das Fachgespräch ist ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung, bei dem die Prüflinge ihr Wissen mündlich unter Beweis stellen müssen. Hierbei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Klarheit und Präzision: Die Antworten sollten klar und präzise formuliert sein.
Vertieftes Wissen: Detailkenntnisse und tiefere Einsichten zeigen.
- Fehlersuche
Die Fehlersuche in begrenzter Zeit muss keine Hürde sein. Wir werden die wesentlichen Aspekte hierfür Schritt für Schritt durchsprechen.
Identifikation von Problemen: Schnelles Erkennen von Fehlern oder Unstimmigkeiten.
Ursachenanalyse: Verständnis der zugrundeliegenden Ursachen der Fehler.
Termine:
Nächster Kurs finden statt:
Mai/Juni 2025 Oktober/November 2025
Maßgeschneiderte Schulungen für Auszubildende
Benötigen Ihre Auszubildenden eine gezielte Schulung zu fachspezifischen Inhalten im Ausbildungsberuf Mechatroniker für Kältetechnik (m/w/d)? Oder suchen Sie nach einer Schulung in der Kältetechnik/Wärmepumpentechnik für einen Beruf in der Versorgungstechnik?
Ich kann Ihnen bei diesen Anliegen professionell zur Seite stehen. Lassen Sie uns gemeinsam die Weiterbildung Ihrer Auszubildenden optimieren.
Kontaktieren Sie mich bitte, um weitere Informationen zu erhalten oder um einen Termin zu vereinbaren.
Zielgruppenbeschreibung
Mitarbeiter ohne kältechnische Ausbildung
Diese Gruppe umfasst vor allem kaufmännische Mitarbeiter und andere Angestellte, die keine spezifische Ausbildung im Bereich der Kältetechnik absolviert haben. Sie profitieren von grundlegenden Informationen, die ihnen helfen, die kältechnischen Abläufe und Anforderungen besser zu verstehen. Dies ermöglicht ihnen, effektiver mit technischen Teams zusammenzuarbeiten und die Bedeutung der Kältetechnik für das Unternehmen zu erkennen.
Mitarbeiter mit kältechnischen Grundlagen
In dieser Kategorie befinden sich Mitarbeiter, die bereits über gewisse Grundkenntnisse in der Kältetechnik verfügen. Sie haben eventuell an Einführungs- oder Fortbildungskursen teilgenommen und können grundlegende Konzepte und Systeme der Kältetechnik verstehen und anwenden. Diese Gruppe ist ideal für weiterführende Schulungen, die ihr Wissen erweitern und vertiefen, um sie besser auf spezifische technische Herausforderungen vorzubereiten.
Individuelle Unterstützung ganz nach Ihren Bedürfnissen
Flexibel und maßgeschneidert
Ganz auf Ihre Wünsche abgestimmt! Ob grundlegende Kenntnisse oder spezielle Themen – Sie bestimmen, was Sie benötigen.
Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich freue mich darauf, Ihnen weiterzuhelfen!
Mitarbeiter mit kältechnischer Ausbildung
Diese Zielgruppe besteht aus Mitarbeitern, die eine vollständige Ausbildung im Bereich der Kältetechnik abgeschlossen haben. Sie verfügen über ein tiefes Verständnis und die Fähigkeit, komplexe kältechnische Systeme zu entwerfen, zu installieren und zu warten. Fortgeschrittene Schulungsprogramme können ihnen helfen, neue Technologien und Methoden in der Kältetechnik zu erlernen und ihre berufliche Kompetenz weiter zu entwickeln.
Entsprechend der geltenden Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2067 erfordern bestimmte Tätigkeiten an Anlagen mit Kältemitteln grundsätzlich einen Sachkundenachweis. Ziel ist die Minderung der Emissionen durch aktiven Klimaschutz bei der Verwendung von fluorierten Treibhausgasen in technischen Anwendungen.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2067
Festlegung der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal in Bezug auf ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, sowie Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen, Kühlanhängern, leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons, die fluorierte Treibhausgase enthalten.
Geltungsbereich nach Artikel 2 (EU 2015/2067):
(1) Diese Verordnung gilt für natürliche Personen, die folgende Tätigkeiten ausführen:
a)Dichtheitskontrolle von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 5 t CO2-Äquivalent oder mehr enthalten, die nicht Bestandteil von Schäumen sind, es sei denn, es handelt sich um eine hermetisch geschlossene Einrichtung, die als solche gekennzeichnet ist und fluorierte Treibhausgase in einer Menge von weniger als 10 t CO2-Äquivalent enthält;
b)Rückgewinnung;
c)Installation;
d)Reparatur, Instandhaltung oder Wartung;
e)Stilllegung.
(2) Sie gilt auch für Unternehmen, die im Zusammenhang mit ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen die folgenden Tätigkeiten für Dritte durchführen:
a)Installation;
b)Reparatur, Instandhaltung oder Wartung;
c)Stilllegung.
(3) Diese Verordnung gilt nicht für Herstellungs- und Reparaturtätigkeiten, die an der Herstellungsstätte für die in Artikel 1 genannten Einrichtungen ausgeführt werden.
Zertifizierung natürlicher Personen nach Artikel 3 (EU 2015/2067):
(1) Natürliche Personen, die die Tätigkeiten gemäß Artikel 2 Absatz 1 ausüben, müssen im Besitz eines in Artikel 4 vorgesehenen Zertifikats für die jeweilige Kategorie gemäß Absatz 2 dieses Artikels sein.
(2) Zertifikate, die bescheinigen, dass ihr Inhaber die Verpflichtungen zur Ausübung einer oder mehrerer der Tätigkeiten gemäß Artikel 2 Absatz 1 erfüllt, werden für die folgenden Kategorien natürlicher Personen ausgestellt:
a)Zertifikatinhaber für die Kategorie I dürfen alle in Artikel 2 Absatz 1 vorgesehenen Tätigkeiten ausüben;
b)Zertifikatinhaber für die Kategorie II dürfen die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a vorgesehenen Tätigkeiten ausüben, sofern nicht in den fluorierte Treibhausgase enthaltenden Kältemittelkreislauf eingegriffen wird. Zertifikatinhaber für die Kategorie II dürfen die Tätigkeiten gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben b, c, d und e ausüben, sofern sie in Artikel 1 genannte Einrichtungen mit weniger als 3 kg fluorierte Treibhausgasen oder, soweit es sich um hermetisch geschlossene Systeme handelt, die als solche gekennzeichnet sind, mit weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgasen betreffen;
c)Zertifikatinhaber für die Kategorie III dürfen die Tätigkeit gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b ausüben, sofern sie in Artikel 1 genannte Einrichtungen mit weniger als 3 kg fluorierte Treibhausgasen oder, soweit es sich um hermetisch geschlossene Systeme handelt, die als solche gekennzeichnet sind, mit weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgasen betrifft;
d)Zertifikatinhaber für die Kategorie IV dürfen die Tätigkeit gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a ausüben, sofern nicht in den fluorierte Treibhausgase enthaltenden Kältemittelkreislauf eingegriffen wird.
Zielgruppenbeschreibung
Ingenieure, Techniker, Meister sowie Gesellen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung in den Bereichen Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK), Elektro- oder Metallbau absolviert haben.
Anmeldehinweis
Bitte legen Sie Ihrer Anmeldung eine Kopie Ihres Berufsabschlusszeugnisses bei.
Seminargebühr:
500 EUR ohne USt 595 EUR inkl. 19% USt
(inkl. Seminarunterlagen, Prüfung, Zertifizierung und Tagungspauschale)
Sachkunde für Dichtheitsprüfungen an Wärmepumpen und Kälteanlagen
Dichtheitsprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Wartung von Wärmepumpen, Kälte- und Klimaanlagen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten. Diese Prüfungen stellen sicher, dass keine F-Gase entweichen, die zur globalen Erwärmung beitragen könnten. Regelmäßige Überprüfungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wichtig für den Umweltschutz und die Effizienz der Anlagen.
Anforderungen an die Sachkunde
Um Dichtheitsprüfungen ordnungsgemäß durchzuführen, ist eine spezielle Sachkunde erforderlich. Diese umfasst:
Kenntnisse über F-Gase: Verstehen der physikalischen und chemischen Eigenschaften von F-Gasen und deren Auswirkungen auf die Umwelt.
Prüfungstechniken: Fähigkeit, verschiedene Methoden zur Dichtheitsprüfung effizient anzuwenden, darunter elektronische Lecksuchgeräte und Druckprüfungen.
Gesetzliche Vorgaben: Verständnis der relevanten gesetzlichen Anforderungen, einschließlich der europäischen F-Gas-Verordnung und nationaler Richtlinien.
Sicherheitsmaßnahmen: Kenntnis der Sicherheitsprotokolle, um Risiken für Personal und Umwelt zu minimieren.
Bestehende Zertifikate und Ausbildungsbescheinigungen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ausgestellt wurden, bleiben unter den Bedingungen, unter denen sie ursprünglich ausgestellt wurden, gültig. Die nach EU 517/2014 zertifizierten Personen müssen spätestens bis zum 12. März 2029 an einem Auffrischungskurs teilnehmen.
In der Verordnung EU 2024/573 ist eine generelle Pflicht zur Auffrischung enthalten. Zertifizierte Personen sind verpflichtet, mindestens alle sieben Jahre an Auffrischungskursen teilzunehmen.
Ergänzend zu den EU-Regelungen gilt in Deutschland seit 2008 die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Zusätzlich sind Sanktionsvorschriften durch Ergänzung der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) erlassen worden.
Beide Verordnungen werden bis spätestens 09/2025 an die neue EU-Verordnung 2024/573 und EU-Durchführungsverordnung 2024/2215 über fluorierte Treibhausgase angepasst.
ReZertifizierungsinfos folgen
Sollten Sie nicht finden wonach Sie suchen, zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren – ich helfe Ihnen gerne weiter.
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